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Informationen zur Förderung von Ackerstreifen
Vertragsnaturschutz • February 28th, 2018

Über den so genannten „Vertragsnaturschutz“ erhalten Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafter einen finanziellen Ausgleich für die Bewirtschaftung von „Ackerstreifen“ nach bestimmten Vorgaben. Diese Vorgaben zielen darauf ab, auf den geförderten Ackerflächen bessere Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere zu bieten. Im Vertragsnaturschutz kann man damit wesentlich zum Erhalt und zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt beitragen. Vereinbarungen im Vertragsnaturschutz werden immer für 5 Jahre getroffen.