Allgemeine Bedingungen zur AnmietungJanuary 6th, 2017
FiledJanuary 6th, 2017Ergänzend zur Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungsordnung) werden nach Be- schlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.09.2015 folgende Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume und des Gartens des Rathauses der Ge- meinde Aumühle erlassen: