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Allgemeine Bedingungen zur Anmietung
January 6th, 2017
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    January 6th, 2017

Ergänzend zur Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungsordnung) werden nach Be- schlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.09.2015 folgende Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume und des Gartens des Rathauses der Ge- meinde Aumühle erlassen: