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VEREINBARUNG
May 19th, 2017
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    May 19th, 2017

Die Stadträte der st. gallischen Städte Altstätten und Rheineck, die Gemeinderäte der weiteren politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau, die appenzell- aus- serrhodischen Einwohnergemeinden Reute und Walzenhausen sowie das Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appen- zell Innerrhoden (für das Gebiet des Bezirks Oberegg) schliessen mit Wirkung für die von ihnen vertretenen Gemeinwesen gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (sGS 752.527), erlassen durch die Regierungsräte der Kantone St. Gallen und Appenzell A.Rh. sowie die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.