BetreuungsvereinbarungOctober 28th, 2010FiledOctober 28th, 2010Für das Promotionsvorhaben vereinbaren nachfolgende Personen ein Betreuungsverhältnis (die Auflösung des Betreuungsverhältnisses ist in § 8 Abs. 6, 7 und 8 geregelt):
Für das Promotionsvorhaben vereinbaren nachfolgende Personen ein Betreuungsverhältnis (die Auflösung des Betreuungsverhältnisses ist in § 8 Abs. 6, 7 und 8 geregelt):