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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Dänemark
July 10th, 2015
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    July 10th, 2015

Die Vertragsstaaten wirken nach diesem Abkommen zusammen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuererhebung zu sichern. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich hierzu in geeigneten Zeitabständen über Änderungen in ihren Steuergesetzen informieren und beraten, wie die genannten Ziele zu erreichen sind. Die zuständigen Behörden können im Rahmen dieses Abkommens unmittelbar miteinander verkehren.