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PL-VGB-2001
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Versi- cherbar sind Schäden durch die in diesen Versicherungsbedin- gungen zusammengefassten (verbundenen) Gefahren. Welche der versicherbaren Gefahren (z.B. Brand, Sturm und Hagel, Leitungswasser) tatsächlich versichert sein sollen, vereinbaren Sie mit uns. Wird das Gebäude zerstört oder beschädigt, ent- schädigen wir Sie für dessen Wiederherstellung nach den unten stehenden Bestimmungen. In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte im neuwer- tigen Zustand in der Form einer Gleitenden Neuwertversicherung