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Berufshaftpflichtversicherung für den Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler 05/2007
March 2nd, 2012
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    March 2nd, 2012

B bei Gruppenversicherungen und Gruppentarifen der Versicherte auf den die Polizze ausgestellt wird , auch mit den für ihn mitversicherten Erfüllungsgehilfen ( „versicherte Mitglieder oder versicherte Personen“), die in diesen Fällen mit diesem Hautversicherungsnehmer für Prämien, Regresse und Obliegenheit solidarisch haften, sodass der Versicherte und die vom Schadensfall betroffene mitversicherte Person als Unternehmer , insbesondere wenn aufgrund einer Deckungsbestätigung für diese als Unternehmer eine gesetzliche Pflichthaftpflichtversicherung gegenüber Behörden bestätigt wird oder eine gesetzliche Haftpflichtversicherung iS des § 158 b VersVG besteht, gemeinsam haften und jeweils solidarisch verpflichtet sind aus dem Versicherungsverhältnis insbesondere für die auf sie entfallende Prämie und Regressansprüche des Versicherers und die Obliegenheiten oder