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Raumnutzungsvertrag
March 21st, 2016
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    March 21st, 2016

Der/Die NutzerIn hat das Recht, die Räumlichkeiten im Welthaus Stuttgart, einschließlich der Einrichtungsgegenstände (siehe Liste: Inventar) zu den angegebenen Zeiten für den genannten Zweck zu nutzen. Für die Dauer der Nutzung erhält der/oben genannte Vertretungsberechtigte die für den Zugang zu den genannten Räumlichkeiten nötigen Schlüssel im Falle, dass das Koordinationsbüro zur Veranstaltungszeit nicht besetzt ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Raumes, behält sich der Welthaus Stuttgart e.V. das Recht vor, eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von 35,00 € auf Kosten des Mietenden zu erheben.