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Allg. Geschäftsbedingungen des Kreises Pinneberg für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung-Kreis)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Abfallentsorgung • December 18th, 2013

Der Kreis Pinneberg (Kreis) führt die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen im Kreisgebiet nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 bis 3 der Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Pinneberg (Abfallwirt- schaftssatzung) vom 10.12.2003 in ihrer jeweils geltenden Fassung auf der Grundlage vertraglicher Ver- einbarungen mit den Benutzern der öffentlichen Einrichtung privatrechtlich durch. Der Kreis hat die Gesell- schaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung des Kreises Pinneberg mbH (GAB) sowie die Haus- mülleinsammlungsgesellschaft mbH (HAMEG) mit der Durchführung der Abfallentsorgung im Verfahren nach § 22 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durch Entsorgungsverträge beauftragt. Die GAB und die HAMEG sind zur Durchführung von Rechtsgeschäften namens und im Auftrage des Kreises Pin- neberg bevollmächtigt, sie sind berechtigt, zur Erfüllung der ihr gemäß Entsorgungsvertrag nach Absatz 2 obliegenden Verpflichtungen Dritte zu beauftragen. Der Kreis schließt mit den Anschlu

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