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Hausordnung Gebäude Bismarckstraße
May 5th, 2022
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    May 5th, 2022

Das Hausrecht sowie die Verwaltung des Justizgebäudes und des Grundstücks stehen dem Direktor des Amtsgerichts Rosenheim und den von ihm beauftragten Personen zu. Unberührt bleiben die Befugnisse der Gerichte bzw. der Vorsitzenden nach den §§ 169 bis 183 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).