KooperationsvereinbarungMay 20th, 2019FiledMay 20th, 2019Den gesetzlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit bildet das Sächsische Schulgesetz § 35b, welches die Zusammenarbeit von Grundschulen mit Horten des Schulbezirkes beschreibt.
Den gesetzlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit bildet das Sächsische Schulgesetz § 35b, welches die Zusammenarbeit von Grundschulen mit Horten des Schulbezirkes beschreibt.