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Allgemeine Geschäftsbedingungen – OHL Logistics A/S
June 22nd, 2022
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    June 22nd, 2022

Alle Aufgaben werden in Übereinstimmung mit den allgemeinen Bestimmungen der Nordic Association of Freight Forwarders (NSAB 2015) ausgeführt. Diese Bestimmungen beschränken unsere Haftung als Vertragspartner gemäß § 3 B für Verlust, Verschlechterung oder Beschädigung von Waren auf 8,33 SZR je kg und Verspätung bis zur Höhe der Fracht und für alle anderen Verluste maximal 100.000 SZR für jeden Auftrag (§ 21). Im Falle der Einlagerung ist die Gesamthaftung für Schäden, die durch ein und denselben Vorfall verursacht werden, auf 500.000 SZR beschränkt (§ 25). Besonderes Augenmerk wird auf die Netzklausel (§ 2) hingewiesen, dass Ansprüche gegen den Spediteur nach 1 Jahr verjähren (§ 28) und dass das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht (§ 14) sowohl gegenwärtige als auch frühere Ansprüche umfasst. Bei der Ausstellung des T-Dokuments ist der Auftraggeber für das rechtzeitige Schließen des T-Dokuments verantwortlich, und alle Kosten der Nichtschließung des T-Dokuments gehen zu Lasten des Auftragg