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Outsourcing im Massengeschäft sicher und rechtskonform
Outsourcing Agreements • August 8th, 2014

Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 11 BDSG (Dienstleistervertrag, §§ 10 f. öst. DSG; Datenbe- arbeitung durch Dritte, Art. 10a schweiz. DSG; Auftragsverarbeitung, Art. 16 f. RL 95/46/EG – Daten- schutzrichtlinie – DS-RL)1 nutzt heute jedes Unternehmen täglich – nicht nur Großunternehmen im Rahmen des althergebrachten, umfangreich ausgehandelten IT-Outsourcing-Projekts. Vielmehr ist Auf- tragsdatenverarbeitung zu einem Massengeschäft geworden, in dem beispielsweise der E-Mail-Account, die Website und die Software-as-a-Service-Lösung für Buchhaltung oder Customer Relation Manage- ment „von der Stange“ extern eingekauft werden – alles Auftragsdatenverarbeitung. In der Praxis wer- den die gesetzlichen Anforderungen an die abzuschließenden Verträge und die vorgeschriebene Kon- trolle des Anbieters dabei recht konsequent ignoriert – hoher Aufwand für die Vertragsgestaltung und für eine ordnungsgemäße Kontrolle nicht ausreichende Fachkompetenz des Auftraggebers müssen als Argument für d