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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Mercedes-Benz Uptime“ für Nutzfahrzeuge
February 9th, 2018
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    February 9th, 2018

Diese Bedingungen gelten zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Kaufleuten, die bei Abschluss des Mercedes-Benz Uptime- Vertrages (nachfolgend Mercedes-Benz Uptime-Vertrag) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Der Kunde schließt mit der Daimler AG (im Folgenden „Mercedes-Benz Deutschland“) einen Mercedes-Benz Uptime-Vertrag ab, welcher ein Dienstleistungsangebot für Nutzfahrzeuge beinhaltet. Der Umfang des Dienstleistungsangebotes ist in den nachfolgenden Bedingungen beschrieben.