und PflegeeinrichtungenKooperationsvertrag • April 9th, 2018
Contract Type FiledApril 9th, 2018Ab dem 01.04.2014 eröffnet sich für Vertragszahnärzte, die mit einer stationären Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag i. S. v. § 119b Abs. 1 SGB V abgeschlossen haben, die Möglichkeit, für im Rahmen eines solchen Vertrags erbrachte Leistungen die zusätzlichen BEMA-Gebührennummern 172a - 172d abzurechnen.