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INFORMATION ÜBER DEN VERMITTLER
February 27th, 2023
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    February 27th, 2023

Der Vermittler ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer vor Unterzeichnung des ersten Angebots bzw., falls nicht vorgesehen, vor Unterzeichnung des ersten Versicherungsvertrags das vorliegende Dokument auszuhändigen/zu übermitteln, es in seinen Geschäftsräumen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, auch mittels technologischer Vorrichtungen, oder es auf der Webseite zu veröffentlichen, die für die Bewerbung und Platzierung von Versicherungsprodukten verwendet wird, und die Kunden in seinen Geschäftsräumen durch einen entsprechenden Hinweis darauf aufmerksam zu machen. Bei Verlängerung oder Abschluss eines neuen Vertrages übergibt bzw. übermittelt der Vermittler die Informationen gemäß Anlage 3 nur, falls sich in der Zwischenzeit daran etwas Wesentliches geändert hat.