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March 23rd, 2017
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    March 23rd, 2017

🡺 Bitte Anlage „Bestätigung des Arbeitgebers“ bzw. Schuleinrichtung über Arbeits- bzw. Schulzeit der Eltern vorlegen, sofern die Buchungszeit 35 Std. überschreitet oder das Kind zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kindergartenkinder u. Schulkinder ist immer ein Arbeitszeitnachweis vorzulegen.