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Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen
October 6th, 2020
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    October 6th, 2020

Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt R+V die Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z.B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. Dienstleister für die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, Auskunfteien, die Markt- und Meinungsforschung, das Beschwerdemanagement oder Ihren betreuenden Vermittler und IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.