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August 19th, 2015
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    August 19th, 2015

Die Ergänzenden Lieferbedingungen für Software finden ausschließlich Anwendung auf die - zeitlich befristete wie unbefristete - Überlassung von Individual- und Stan- dard-Software (im Folgenden „Software“ genannt), auch als Teil oder im Zusam- menhang mit einer Lieferung der zugehörigen Ziel-Hardware. Soweit eine Pflichtver- letzung oder eine Leistungsstörung ihre Ursache jedoch nicht in der Lieferung der Software selbst hat oder die Ergänzenden Lieferbedingungen für Software keine Regelungen enthalten, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der FFT Produktionssysteme GmbH & Co. KG (nachfolgend „FFT“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.