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Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Verkäufe von Holz und Nebennutzungs- produkten durch die Forstbehörden des Freistaates Sachsen (AVZ)
July 12th, 2002
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    July 12th, 2002

Die Forstbehörde wird nachstehend Verkäufer genannt. Gegenstand der Verkäufe sind Holz und Nebennut- zungsprodukte (im Folgenden nur als Holz bezeichnet), die entsprechend geltender Vorschriften, insbeson- dere "Messung und Sortierung von Rundholz in den sächsischen Staatsforsten" aufbereitet und sortiert wer- den. Zusätzliche oder von den Bestimmungen der AVZ abweichende Vereinbarungen sind schriftlich vorzu- nehmen und unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt durch die vorgesetzten Dienststellen.

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Verkäufe von Holz und Nebennutzungs- produkten durch die Forstbehörden des Freistaates Sachsen (AVZ)
July 12th, 2002
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Die Forstbehörde wird nachstehend Verkäufer genannt. Gegenstand der Verkäufe sind Holz und Nebennut- zungsprodukte (im Folgenden nur als Holz bezeichnet), die entsprechend geltender Vorschriften, insbeson- dere "Messung und Sortierung von Rundholz in den sächsischen Staatsforsten" aufbereitet und sortiert wer- den. Zusätzliche oder von den Bestimmungen der AVZ abweichende Vereinbarungen sind schriftlich vorzu- nehmen und unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt durch die vorgesetzten Dienststellen.