Haftungsinformationen des MöbelspediteursJuly 6th, 2009
FiledJuly 6th, 2009Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handels- gesetz (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung, Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.