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Haftungsinformationen des Möbelspediteurs
July 6th, 2009
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    July 6th, 2009

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handels- gesetz (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung, Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.