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▶ Vor dem Kauf zu beachten - Auflassungsvormerkung
April 20th, 2018
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    April 20th, 2018

Bevor Sie den Kaufpreis für eine Immobilie zahlen, sollten Sie sich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Diese sichert Ihnen den Anspruch auf die Immobile nach Vertragsabschluss. Der Verkäufer kann die Immobilie somit nicht mehr an Dritte weiterverkaufen oder Hypotheken etc. belasten. Achten Sie bei den Vertragsverhandlungen darauf, dass eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird und der Kaufpreis erst nach Eintragung fällig wird.