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Vereinbarung
August 22nd, 2018
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    August 22nd, 2018

Diese Vereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Rechte und Pflichten, die sich für die Vertragsparteien aus dem anwendbaren Datenschutzrecht und insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz, ab dem 25.05.2018 aus der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679, nachfolgend auch „DS-GVO“) sowie der nationalen Datenschutz- gesetze ergeben, sofern und soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber personen- bezogene Daten verarbeitet (Anlage 1). Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem/den Hauptvertrag/Hauptverträgen (im Einzelnen in Anlage 1 aufgeführt) in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Als solche Tätigkeiten kommen insbesondere ein Remotezugriff auf das IT-System des Auftraggebers, der Umgang mit einem Echtdaten enthaltenden Dump/ Backup-Datei – vor allem im Zusammenhang mit Supportanfragen – in Betracht, soweit auf d