KORRESPONDENZ DES KONTORSMay 5th, 2021
FiledMay 5th, 2021Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980, CISG) werden ausdrücklich wegbedungen.