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GENERALPLANUNG
March 6th, 2019
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    March 6th, 2019

Unter einem Generalplaner versteht man einen Planer, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanerleistungen vom Bauherrn übertragen bekommt und dann seinerseits Subpla- ner für die Erbringung einzelner Planungsbereiche einschaltet. Vertraglich entsteht damit ein Kettenver- hältnis bestehend aus dem Generalplanervertrag, geschlossen zwischen dem Bauherrn und dem Gene- ralplaner, und den nachgeschalteten Fachplanerverträgen, geschlossen zwischen dem Generalplaner und den einzelnen Subplanern.