Richtlinie zum Förderprogramm energetische Bestandssanierung Stadt Konstanz (Stand 26.01.2023)February 20th, 2023
FiledFebruary 20th, 2023Die Stadt Konstanz hat sich zum Ziel gesetzt, die weitgehende Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Die Zielsetzung bedeutet eine Reduktion der innerhalb des Stadtgebiets entstehenden Emissionen durch Energienutzung um 90 % gegenüber 2018. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss der Gebäudebestand in Konstanz energetisch saniert werden. Zweck dieser Richtlinie ist daher die Förderung der Sanierung von Wohngebäuden sowie Vereinsheimen im Stadtgebiet. Dort soll die Minderung des Heizenergieverbrauchs und der Einsatz erneuerbarer Energie unterstützt werden. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der lokalen CO2-Emissionen geleistet. Die Stadt Konstanz gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für die energetische Sanierung von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, die im Stadtgebiet der Stadt Konstanz liegen und die im Eigentum natürlicher Personen oder im Eigentum von Personengesellschaften und sonstigen Personenmehrheiten (wie z. B. Er