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ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN
January 3rd, 2008
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    January 3rd, 2008

Laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europaparlaments und Europarats haben Passagiere, denen die Beförderung verweigert wurde, obgleich sie sich gemäß der Bestimmungen rechtzeitig am Flughafen eingefunden haben, Anspruch auf eine Entschädigung und die sofortige Hilfe und Betreuung durch den Luftfrachtführer.