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Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V
March 24th, 2014
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    March 24th, 2014

Werden Leistungen nach dem SGB V und dem SGB XI in einem Einsatz erbracht, ist nur die halbe Wegepauschale nach dem SGB V berechnungsfähig. Dies gilt auch, wenn der Leistungsanspruch nach dem SGB XI erst nachträglich zugesagt werden kann (z.B. bei verzögerter Einstufung durch den MDKN).