Formfallen beim GrundstückskaufvertragGrundstückskaufvertrag • February 28th, 2006
Contract Type FiledFebruary 28th, 2006Nach § 311b I BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Hiervon betroffen sind in erster Linie – aber nicht nur – Grundstückskaufverträge. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung nicht eingehalten, ist der abgeschlossene Vertrag formnichtig mit der Folge, dass keine der beiden Vertragsparteien gebunden ist.