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Promotionsvereinbarung in Abstimmung mit den Vorgaben des IRTG-IMPM
March 4th, 2016
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    March 4th, 2016

Die Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Universität schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Die Promotionsvereinbarung soll die kontinuierliche Förderung und Beratung der Doktorandin/ des Doktoranden bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die Anforderungen an Betreuer/in und Betreute/n im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Betreuer/in und Promovierende/r erkennen die Inhalte der Vereinbarung als das Fundament des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, die Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen von den beteiligten Personen so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Die individuelle Lebenssituation der Doktorandinnen und Doktoranden ist zu berücksichtigen. Die Vereinbarung richtet sich nach d