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Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung des bayerischen
August 9th, 2011
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    August 9th, 2011

Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten schlie- ßen das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und sein Hauptpersonalrat gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 BayPVG im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinba- rung: