Verwaltungsvereinbarung zurSeptember 9th, 2021
FiledSeptember 9th, 2021Zudem umfasst das Hilfsprogramm nach § 2 Absatz 4 Nr. 4 AufbhV 2021 die Schadensbeseitigung an Archiven und wichtigen Unterlagen privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen. Diese sollen gesichert, gereinigt, eingelagert (einschließlich Gefriertrocknung) und später restauriert werden.