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Rahmenvereinbarung
April 8th, 2022
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    April 8th, 2022

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gemäß § 2 (2) Zif. 2 AÜG Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffent- lichen Hand ein. Grundlage jeder Förderungsmaßnahme des SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung samt Anhängen für spezifische Bildungsmaßnahmen in der gültigen Fassung auf der Website des SWF.