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Vereinbarung
November 1st, 2012
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    November 1st, 2012

Unter E-Government verstehen die Vereinbarungspartner die Vereinfachung und Durch- führung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion durch den Ein- satz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien. Dies betrifft Vorgänge innerhalb und zwischen allen drei Staatsebenen, d.h. von Bund, Kantonen, Gemeinden und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und betrof- fenen Personen Ziel von E-Government ist, diese Prozesse bevölkerungs- und wirt- schaftsnah, effizient und zukunftsgerichtet zu gestalten. Dadurch werden Amtswege und Informationszugänge erleichtert und die Verwaltungsabläufe verkürzt; Privatpersonen und Unternehmen können ihre Kontakte mit der Verwaltung rasch, unkompliziert und ohne Medienbrüche abwickeln.