gem. Stand 03/2010 -Ingenieurvertrag • April 22nd, 2010
Contract Type FiledApril 22nd, 2010Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob seinen Leistungen öffentlichrechtli- che Hindernisse und Bedenken entgegenstehen. Etwaige Forderungen von Dritten, insbeson- dere von Trägern öffentlicher Belange, hat der Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.