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Gemeinsame Vereinbarung
November 24th, 2022
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    November 24th, 2022

Verantwortlich für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Land Nordrhein-Westfalen. Dies gilt unabhängig davon, welche Geflügelart, in welcher Stückzahl, zu welchem Zweck oder in welcher Haltungsform gehalten wird. Zur Vermeidung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind Biosicherheitsmaßnahmen und die in dieser Vereinbarung aufgeführten Präventionsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen konsequent umzusetzen.