der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenMarch 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Diese Durchführungsbestimmung soll der Vereinheitlichung der verwaltungsseitigen Bearbeitung der Anträge gem. § 8 Abs. 9, 13 ff. und § 8 a Teil 5 der Vereinbarung zur Festlegung der sächsi- schen Gebührenordnung u. a. (nachfolgend als - Teil 5 HVM – bezeichnet) dienen. Sie erläutert die Voraussetzungen und Umsetzungen der einzelnen Antragsgründe und trägt zur Transparenz des Verwaltungsverfahrens gegenüber den Ärzten bei. In besonders begründeten Fällen kann eine von den nachfolgenden Regelungen abweichende Einzelfallentscheidung durch den Vorstand der KV Sachsen erfolgen.