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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen
April 2nd, 2013
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    April 2nd, 2013

Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.