Benutzungsordnung und NutzungsvertragNutzungsvertrag • August 29th, 2014
Contract Type FiledAugust 29th, 2014Das Dorfgemeinschaftshaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Gering. Soweit es nicht für Zwecke der Ortsgemeinde Gering benötigt wird, steht es nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung den öffentlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen zur Verfügung. Es kann auch Privatpersonen und auswärtigen Antragstellern überlassen werden und ist beim Ortsbürgermeister anzumelden.