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Sonderbedingungen und Fernabsatzinformationen für den CFD-Handel.
July 17th, 2014
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    July 17th, 2014

bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen ist das Kreditinstitut ver- pflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des § 312b Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b EGBGB zu in- formieren.