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June 28th, 2017
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    June 28th, 2017

Die CHEMION-Bahnbetriebe arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Leistungsbedingungen der Bahnen (ALB) unter Verweis auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) und – soweit diese für die Erbringung logistischer Zusatzleistungen nicht gelten – den Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung, wenn und soweit keine abweichende individualvertragliche Vereinbarung besteht. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, in dem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einfluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 ZSR kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 ZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die ADSp 2017 finden Sie auf unserer Homepage unter www.chemion.de/agb.