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Telemedizinvereinbarung ÖGK ab 01.02.2023
March 2nd, 2023
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    March 2nd, 2023

Mit Wirksamkeit ab 01.02.2023 wurde in Tirol eine gesamtvertragliche Vereinbarung zur Telemedizin mit der Österreichischen Gesundheitskasse abgeschlossen. Ziel ist es auf die Bedürfnisse der PatientInnen und ÄrztInnen nach mehr Flexibilität bei der Behandlung einzugehen, ohne jedoch auf den notwendigen Standard an Datenschutz und medizinischer Expertise zu verzichten. Da bereits in allen anderen Bundesländern eine vergleichbare Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Erfahrungen durchwegs positiv ausfielen, freut sich die Ärztekammer für Tirol auch den Tiroler Ärzt:innen eine Verrechenbarkeit von telemedizinischen Leistungen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesundheitskasse ermöglichen zu können.