Common Contracts

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Vereinbarung
Mitwirkung Beim Gewässermonitoring • January 18th, 2011

Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind auf europäischer Ebene umfangreiche Ver- pflichtungen zum Monitoring der Oberflächengewässer und des Grundwassers fest- gelegt worden. Die rechtlichen Verpflichtungen sind über die Gewässerbestands- aufnahme-, Einstufungs- und Überwachungsverordnung des Landes NRW vom 10.02.2006 (GewBEÜ-V) bzw. werden durch die Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OgewV) umgesetzt. Die fachlichen Anforderungen an das Gewässermonitoring sind unter Mitwirkung von Vertretern der Wasserverbände, Wasserversorgern, Landwirtschaftsverbänden, des Fischereiverbands, der Städte und Kommunen, der Naturschutzverbände u.w. erar- beitet und in Monitoringleitfäden festgelegt worden.