Haftpflicht und Strafrechtsschutz – richtig versichertJuly 6th, 2015
FiledJuly 6th, 2015Für den Bereich der Haftpflichtversicherung gilt Folgendes: Der gegenständliche Versicherungsvertrag beruht auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made). Dies bedeutet, dass ausschließlich solche Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz umfasst sind, die während der Versicherungslaufzeit oder einer vereinbarten Nachmeldefrist erstmals schriftlich gegen die versicherte Person geltend gemacht werden