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Haftpflicht und Strafrechtsschutz – richtig versichert
July 6th, 2015
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    July 6th, 2015

Für den Bereich der Haftpflichtversicherung gilt Folgendes: Der gegenständliche Versicherungsvertrag beruht auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made). Dies bedeutet, dass ausschließlich solche Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz umfasst sind, die während der Versicherungslaufzeit oder einer vereinbarten Nachmeldefrist erstmals schriftlich gegen die versicherte Person geltend gemacht werden