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Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der
January 13th, 2020
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    January 13th, 2020

Die nachstehenden „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen“ richten sich im We- sentlichen nach den vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) zur Verwen- dung empfohlenen Nutzungsvereinbarungen. Sie regeln die Geschäftsverbindung mit Zu- gangsberechtigten, die sich aus der Nutzung von Serviceeinrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 9 AEG ergeben. Sie unterteilen sich in einen Allgemeinen Teil (NBS-AT) und einen Be- sondern Teil (NSB-BT). Die NSB-BT enthalten zusätzliche Bestimmungen aufgrund unter- nehmensspezifischer Belange von DeCeTe.