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Vertrag
June 5th, 2019
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    June 5th, 2019

Zum 1.1.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, wel- che zu einer umfassenden Änderung des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe führt. Nach dem sog. Prinzip der „Trennung der Leistung“ sind die Landschaftsver- bände als Träger der Eingliederungshilfe nunmehr nur noch zuständig für die Bewilli- gung und Finanzierung der Fachleistung der Eingliederungshilfe. Die Kosten der