Common Contracts

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ICF BANK AG
October 22nd, 2020
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    October 22nd, 2020

Zusammenfassungen sind zusammengesetzt aus Offenlegungspflichten, die als "Angaben" bekannt sind. Diese Angaben sind in die Abschnitte A – E (A.1 – E.7) nummeriert. Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") enthält alle Angaben, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Schuldverschreibungen und für diese Emittentin aufzunehmen sind. Da einige Angaben nicht zu berücksichtigen sind, kann die Nummerierung Lücken aufweisen. Auch wenn eine Angabe wegen der Art der Schuldverschreibungen oder der Emittentin in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieser Angabe keine relevante Information gegeben werden kann. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung dieser Angabe mit dem Hinweis "entfällt" enthalten.