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Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Vertrag Zur Auftragsverarbeitung • December 28th, 2021

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem jeweiligen Vertragspartner (Kunde) der SVA, in dessen Funktion als Ver- antwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO1 und welcher nachstehend als „Auftraggeber“ bezeichnet wird. Verant- wortlicher bezeichnet die natürliche oder juristische Person, Behörde oder sonstige Körperschaft, die allein oder gemeinsam mit anderen den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt. Für Fälle, in denen der Auftraggeber als Auftragsverarbeiter für einen anderen Verantwortlichen fungiert, gilt er im Sinne dieses Vertrags im Verhältnis zu SVA als eigenständiger Verantwortlicher.