Common Contracts

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„ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN“,
December 9th, 2019
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    December 9th, 2019

Der Mietantrag ist mittels des jeweiligen Vordruckes schriftlich, (Blockschrift oder Schreibmaschine) unterfertigt mit ordnung gemäßer Zeichnung der anmeldenden Firma, beim Veranstalter zu stellen. Eine Ausfertigung (Ko- pie) bleibt beim Aussteller. Vorbehalte oder Bedingungen (z.B. besondere Platzwünsche, Konkurrenzausschluss) bedürfen für ihre Gültigkeit der schrift- lichen Zustimmung des Veranstalters. Für evtl. Mitaussteller bzw. Vertretungen ist ein Untermietantrag zu stellen, wobei auch für diesen eine schriftliche Zu- stimmung des Veranstalters erforderlich ist. Für jeden Unteraussteller wird eine Anmeldegebühr in der jeweils festgesetzten Höhe eingehoben. Gegenüber dem Veranstalter haften Hauptmieter und allfällige Untermieter solidarisch.