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Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
February 19th, 2021
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    February 19th, 2021

Diese Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bayerischen Polizei (ZAVB) gelten für alle Aufträge der dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar oder mittelbar nachgeordneten Bayerischen Polizeidienststellen über Liefer- und Dienstleistungen (Leistungen), soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete Dienststellen sind das Landeskriminalamt, das Polizeiverwaltungsamt und die Polizeipräsidien. Den Präsidien sind Kriminalpolizeiinspektionen, Polizeiinspektionen und Polizeistationen nachgeordnet. Soweit einzelvertraglich etwas anderes vereinbart worden ist, finden die Regelungen der ZAVB nachrangig ergänzende Anwendung.